Programmübersicht
- Wie nehme ich am kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm teil?
- Entstehen mir als Partner von kultur-stellenmarkt.de Kosten?
- Welche Webseites können am Partnerprogramm teilnehmen?
- Kann ich auch teilnehmen, wenn ich nicht in Deutschland lebe?
- Wie sollte meine Webseite aussehen?
- Ich kann kein HTML und besitze keine Software, um Web-Seiten zu
erstellen. Hilft mir kultur-stellenmarkt.de dabei?
- Ich besitze mehr als eine URL. Muss ich jede einzeln beim Partnerprogramm
anmelden?
- Kann ich auf meiner Webseite Bestellungen entgegennehmen und die
Bestell- und Kundendaten erst später an kultur-stellenmarkt.de senden?
1. Wie nehme ich am kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm teil?
- Lesen Sie die Vereinbarung zur Teilnahme am kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm.
- Erklären Sie Ihre Teilnahme durch Ausfüllen der Online-Registrierung.
Nach dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars werden Sie direkt
in das PartnerNet geleitet.
Loggen Sie sich sofort mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein und
sichern Sie sich so auch den zukünftigen Zugriff auf das PartnerNet.
Dort finden Sie eine Vielzahl an Bannern und Grafiken.
Schon kurz nach dem Absenden Ihres Anmeldeformulars erhalten Sie außerdem
von uns eine Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Nachdem
wir Ihre Webseite geprüft haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail, mit welcher wir
Ihnen die Teilnahme am Partnerprogramm endgültig bestätigen.
2. Entstehen mir als Partner von kultur-stellenmarkt.de Kosten?
Nein. Es gibt weder Teilnahmegebühren noch anderweitige Kosten,
die Ihnen durch die Teilnahme am kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm entstehen. Es
entstehen weder Gebühren für die von Ihrer Seite initiierten
Aufträge noch gibt es bestimmte Verkaufsvorgaben, die Sie für
den Erhalt von Werbekostenerstattungen erzielen müssen. Als Partner
von kultur-stellenmarkt.de können Sie nur profitieren!
3. Welche Webseites können am Partnerprogramm teilnehmen?
Die meisten Webseites aus dem Umfeld "Kultur" können am kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm teilnehmen.
Allerdings behalten wir uns das Recht vor, bestimmte Seites nicht zur Teilnahme
zuzulassen. Eine NICHTZULASSUNG von Seiten erfolgt beispielsweise, wenn dort:
- pornografische oder sexuelle Inhalte angepriesen oder enthalten sind,
- Gewalt verherrlicht wird,
- rassistisches, sexistisches oder jugendgefährdendes Material enthalten
ist oder Personen wegen ihrem Glauben, ihrer Abstammung, ihrer Behinderung
oder aus anderen Gründen diffamiert und diskriminiert werden,
- gegen gültige nationale und/oder internationale Gesetze verstoßen wird,
- das geistige Eigentum anderer verletzt wird.
4. Ist die Teilnahme auch bei Firmen- oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands
möglich?
Ja. Sie können am kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm auch dann teilnehmen,
wenn Sie nicht in Deutschland leben. Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich eine Webseite,
die nicht gegen die geltenden Teilnahmebedingungen verstößt.
Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen zum kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramm
aufmerksam durch, bevor Sie sich zum Partnerprogramm anmelden.
Beachten Sie bitte, dass Werbekostenerstattungen etwa 30 Tage nach dem jeweiligen
Quartalsende zur Auszahlung kommen und in EUR ausbezahlt werden.
5. Wie sollte meine Webseite aussehen?
Jede Partner-Seite ist einzigartig. Daher können und möchten
wir keine Empfehlungen abgeben, wie Ihre Webseite
aussehen könnte. Grundsätzlich sollten Sie Ihre Empfehlungen oder Hyperlinks
zu kultur-stellenmarkt.de dem Design Ihrer Webseite anpassen. Wenn Sie Ihren Internet-Auftritt
erst planen, stehen Ihnen dabei unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten
offen -- entscheiden Sie sich für ein einzigartiges, persönliches
Erscheinungsbild mit einem hohen Wiedererkennungswert.
6. Ich kann weder HTML noch besitze ich eine Software, um Websites
zu erstellen. Hilft mir kultur-stellenmarkt.de dabei?
Bei der Vielzahl zu erwartender Partner sind wir leider nicht in
der Lage, beim Aufbau einer Webseite oder dem Erlernen von HTML behilflich
zu sein. Allerdings haben wir eine einfache Möglichkeit geschaffen,
um schnell geeignete Hyperliinks von Ihrer auf unsere Seite zu erstellen.
7. Ich besitze mehr als eine URL. Muss ich jede einzeln beim Partnerprogramm anmelden?
Nein, das müssen Sie nicht, Sie brauchen sich nur ein einziges Mal registrieren zu lassen. Sie erhalten
in diesem Fall nur eine einzige Partner-ID, können diese aber für alle Ihre URLs verwenden.
8. Kann ich auf meiner Webseite Bestellungen entgegennehmen und die
Bestell- und Kundendaten erst später an kultur-stellenmarkt.de senden?
Nein. Nur wenn Sie unser System verwenden, stehen
Ihnen und Ihren Kunden immer die aktuell gültigen Daten von kultur-stellenmarkt.de
zur Verfügung. Und nur im Zusammenspiel dieser Daten mit den Kundenkontakt-
und Rechnungsinformationen ist eMusici.com in der Lage, den optimalen Kundendienst
zu garantieren.
Werbekostenerstattungen
- Wie verfolgt kultur-stellenmarkt.de Bestellungen, die über meine Site erzeugt werden?
- Wie erfolgt die Auszahlung der Werbekostenerstattungen?
- Erhalte ich Werbekostenerstattungen für meine eigenen Aufträge,
wenn diese über meine Internet-Seite erfolgen?
- Sind die Werbekostenerstattungen an Bedingungen wie Mindestverkäufe
oder Verkaufszahlen gekoppelt?
1. Wie verfolgt kultur-stellenmarkt.de Bestellungen, die über meine Seite erzeugt werden?
Bei der online-Registrierung weisen wir jedem Teilnehmer an unserem
Partnerprogramm eine eindeutige Partner-ID zu. Diese Kennung ist ein wesentlicher
Bestandteil in jedem Link, der Bestellungen über Ihre Webseite eindeutig
als solche identifiziert.
2. Wie erfolgt die Auszahlung der Werbekostenerstattung?
Alle Werbekostenerstattungen werden jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres
ausgezahlt. Etwa 30 Tage nach dem Ende jedes Quartals (31. März, 30.
Juni, 30. September, 31. Dezember) erhalten Sie von uns eine Auswertung
über die Aktivitäten des abgelaufenen Quartals.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Überweisung oder einen Scheck in Höhe
der Werbekostenerstattungen, die durch Beauftragung von Inseraten in diesem Zeitraum generiert wurden.
Wie in den Teilnahmebedingungen des kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramms
beschrieben, erfolgt die Auszahlung der Werbekostenerstattung nur dann, wenn diese einen Betrag von 50,00 EUR übersteigt.
Ist dies nicht der Fall, wird der geringere Betrag der nächstfälligen
Quartalsabrechung zugeschlagen und mit dieser ausgezahlt. Die Auszahlung
erfolgt jedoch stets nur, wenn der Gesamtbetrag über 50,00 EUR liegt.
Im Falle einer Kündigung Ihrer Partnerschaft mit kultur-stellenmarkt.de wird die
Werbekostenerstattung unabhängig vom Gesamtbetrag innerhalb der nächstfolgenden
Quartalsabrechnung ausbezahlt.
3. Erhalte ich Werbekostenerstattungen für Eigenbestellungen,
wenn diese über meine Webseite erfolgen?
Wie in den Teilnahmebedingungen des kultur-stellenmarkt.de Partnerprogramms
festgelegt ist, zahlen wir für persönliche Einkäufe keinerlei Werbekostenerstattungen.
4. Sind die Werbekostenerstattungen an Bedingungen wie Mindestverkäufe
oder Verkaufszahlen gekoppelt?
Nein. Wir geben weder Verkaufszahlen vor noch erwarten wir irgendwelche
Mindestverkäufe oder Verkaufssteigerungen von den Teilnehmern unseres
Partnerprogramms. Es werden bei jedem Auftrag Werbekostenerstattungen
generiert und ausgezahlt. Aufträge, die auf eine Verlinkung von Ihrer Website
herrühren, generieren eine Werbekostenerstattung in Höhe von 10 Prozent
des Nettoumsatzes, unabhängig von der Anzahl Ihrer Verkäufe
oder der Gesamthöhe Ihrer Werbekostenerstattungen.